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Italien: Ab 1. Januar 2012 mehr Geld für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose

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Südtirol – 13. März 2012 – Die Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose werden rückwirkend ab Januar 2012 angehoben, hat die Landesregierung am Montag beschlossen. Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden auf 422,80 Euro. Das Begleitungsgeld für Zivilinvaliden wurde auf 492,97 Euro monatlich erhöht. Ab April 2012 werden die neu festgelegten Beträge zusammen mit dem Ausgleich für die vorherigen Monate ausbezahlt. Ebenfalls erhöht wurden die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Rente zu beziehen. So beträgt die Einkommensgrenze für das Jahr 2011 für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlosen 15.627,22 Euro, für Teilinvaliden 4.596,02 Euro.
Die ab 1. Januar 2012 geltenden Beträge im Überblick:
  • Begleitungsgeld für Zivilinvaliden: € 492,97
  • Begleitungsgeld für Blinde: € 827,05
  • Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und Zulage für Minderjährige Teilinvaliden: € 422,80
  • Zulage für minderjährige Teilinvaliden: € 422,80
  • Sonderzulage für Blinde: € 193,26
  • Ergänzungszulage für Vollblinde: € 110,77
  • Ergänzungszulage für Blinde mit Restsehvermögen: € 79,13
  • Kommunikationszulage für Gehörlose: € 245,63

Quelle


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